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   BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96   

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BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96 (https://dejure.org/1998,10132)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1998 - 4 AZR 577/96 (https://dejure.org/1998,10132)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 4 AZR 577/96 (https://dejure.org/1998,10132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer stellvertretenden Kindertagesstättenleiterin - Anwendbarkeit kirchlicher Arbeitsvertragsordnungen auf ein Arbeitsverhältnis - Begriff des Arbeitsvorgangs - Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien - Verstoß gegen den Grundsatz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Es ist daher grundsätzlich Sache des Normsetzers zu entscheiden, welche von diesen Elementen er als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht (BVerfGE 83, 395, 401).

    Daher ist bei der Überprüfung einer Norm nicht zu untersuchen, ob der Normsetzer die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 83, 395, 401).

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Ist die KAVO im Arbeitsvertrag vereinbart, kommt es nicht darauf an, ob die KAVO auch ohne eine solche Vereinbarung angesichts der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GO) vom 22. September 1993 (NZA 1994, 112 = NJW 1994, 1394), die mit normativer Kraft per 1. Januar 1994 umgesetzt wurde, auf dem Hintergrund des Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV und der Art und Weise des Zustandekommens der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen wirksam würde (so Thüsing, RdA 1997, 163, 165 ff., ders. Anm. zu BAG Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - AP Nr. 1 zu § 10a AVR Caritasverband = EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 16, Ziff. III Abs. 2, S. 17, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jew. m.w.N.; vgl. dazu auch Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 186 X, S. 1577 ff. sowie Dütz in: Tarifautonomie für ein neues Jahrhundert, Festschrift für Schaub, 1998, S. 157, 172, der die normative Wirkung der kollektiven kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen [KODA-Ordnungen im katholischen und Arbeitsrechtsregelungsgesetze im evangelischen Bereich] auf die Arbeitsverhältnisse aus den Verfassungsrecht ausführenden und jedenfalls analog heranzuziehenden §§ 112 BPersVG, 118 Abs. 2 BetrVG sowie aus den in neuen Arbeitsrechtsgesetzen enthaltenen Kirchenklauseln, z.B. § 6 Abs. 3 BeschFG, § 21 a Abs. 3 JArbSchG, § 7 Abs. 4 ArbZG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AltersteilzeitG ableitet).

    Der Fünfte Senat hat in seinem Urteil vom 6. November 1996 (- 5 AZR 334/95 - AP Nr. 1 zu § 10a AVR Caritasverband, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ausgeführt, daß für die Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien die für Tarifverträge geltenden Maßstäbe heranzuziehen sind, soweit in die Arbeitsvertragsrichtlinien die entsprechenden Tarifvertragsregelungen des öffentlichen Dienstes für gleich gelagerte Sachbereiche ganz oder mit im wesentlichen gleichen Inhalten "übernommen" werden (zu I 2 a der Gründe).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Daher erkennt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfGE 83, 238, 337).
  • BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1079/78

    Ständige Vertretung - Vertretung bei Abwesenheit - Vertretung bei Krankheit -

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur ständigen Vertretung (vgl. z.B. Urteile vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92

    Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Tarifvertragsparteien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (Urteil des Senats vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 993/78

    Zweigstellenleiter - Ständiger Vertreter - Leitungsaufgaben - Stellvertretung bei

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur ständigen Vertretung (vgl. z.B. Urteile vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 25.08.1971 - 4 AZR 375/70

    Meister - Gärtnermeister - Tätigkeit im Gartenbau

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur ständigen Vertretung (vgl. z.B. Urteile vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; st. Rspr. des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; st. Rspr. des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96

    Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 7 Sa 454/96

    Anspruch auf rückwirkende Erhöhung der Vergütung einer Erzieheren ausserhalb des

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Der ständige Vertreter muss seine Tätigkeit auch ausüben, wenn sich der Vertretene im Dienst befindet, aber gerade nicht "greifbar" ist, weil er mit anderen (Leitungs-)Tätigkeiten beschäftigt ist (BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 577/96 - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Köln, 22.03.2019 - 10 Sa 372/18

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Jahressonderzuwendung

    Es sind keine zu hohen Anforderungen an die Systemkongruenz einer solchen kompromisshaften Regelung zu stellen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 -, Randziffer 51 f.; Urteil vom 28.01.1998- 4 AZR 577/96 -, Randziffer 75).
  • LAG Niedersachsen, 03.04.2009 - 17 Sa 904/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Nuklearmedizin und leitenden Oberarztes bei

    Entsprechend hat das BAG auch zum BAT, der auf Arbeitsvorgänge abstellte, entschieden, dass die ständige Vertretung ein großer Arbeitsvorgangs ist (BAG vom 28.01.1998 - 4 AZR 577/96 - n.v. und vom 28.01.1998 - 4 AZR 491/96 - AP Nr. 11 zu § 12 AVR Caritasverband).
  • LAG Hamm, 17.10.2000 - 7 Sa 1147/00

    Streit um die Anwendung von Tarifverträgen; Selbstverwirklichungsrecht der

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